Aktuell – Kurz notiert
Amtshilfe in Steuersachen - Was Bankkunden wissen müssen

Neue Politik der Schweiz bei der Amtshilfe in Steuersachen

Am 13. März 2009 gab der Bundesrat seine Absicht bekannt, bei der Amtshilfe in Steuersachen den Vorbehalt gegenüber Art. 26 des OECD-Musterabkommens zurückzuziehen.
Vorerst wird sich nichts ändern. Erstens wird keines der Gesetze, welche das Schweizer Bankgeheimnis definieren, abgeändert. Zweitens wird sich für die ausländischen Kunden erst dann etwas ändern, wenn die von der Schweiz mit den Herkunftsländern dieser Kunden abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) überarbeitet sein werden. Es ist damit zu rechnen, dass die USA und die grossen europäischen Länder zuoberst auf der Liste stehen. Diese Verhandlungen werden mehrere Monate in Anspruch nehmen. Danach werden die revidierten DBA den Eidgenössischen Räten zur Ratifikation vorgelegt werden, was ebenfalls Zeit brauchen wird (1 bis 2 Jahre). Angesicht der Bedeutung der vorgeschlagenen Änderungen gab der Bundesrat zu verstehen, dass ein fakultatives Referendum zumal für das erste dieser Abkommen möglich sei. Dieser Entscheid obliegt formell dem Parlament, das sich jedoch einem Vorschlag seitens der Regierung kaum widersetzen wird.
Die Schweizer Institutionen garantieren somit die Transparenz der Entscheidungsverfahren und die Einhaltung der demokratischen Rechte.
In seiner Pressemitteilung hat der Bundesrat verschiedene Faktoren aufgezählt, die zwingend in die künftige Politik der Amtshilfe in Steuersachen eingebaut werden müssen. Zu diesen gehören im Besonderen:
-> Wahrung des Verfahrensschutzes,
-> Begrenzung der Amtshilfe auf Einzelfälle (keine « fishing expeditions ») und
-> faire Übergangslösungen.
Dieser Punkt muss besonders hervorgehoben werden: Die Rechtssicherheit muss gewahrt werden. Kunden, die unseren Gesetzen vertrauen, sollen durch einen politischen Kurswechsel nicht überrumpelt werden. Gemäss den Aussagen des Bundesrates wird dies auch nicht der Fall sein.
Bei der bevorstehenden Revision des betreffenden bilateralen Abkommens unseres Landes mit der EU wird die neue Schweizer Politik bei der Amtshilfe in Steuersachen berücksichtigt werden müssen.
Weitere Informationen finden Sie auch auf
Quelle: Website Vereinigung Schweizerischer Privatbanquiers