Säule 3a

Erfahren Sie in diesem Blog weiterführende Informationen zum Thema Säule 3a und wie Baumann & Cie, Banquiers Sie in diesem Bereich unterstützen kann.

zurück zur Übersicht

Kapitalbezug aus der Säule 3a mit anschliessendem Einkauf in die Pensionskasse

Grundsätzlich können Erwerbstätige ihr angespartes Guthaben bei der Säule 3a jederzeit in ihre Pensionskasse überweisen lassen. Ein 3a-Konto muss in einem solchen Fall ganz aufgelöst werden, ein Teilbezug ist nicht möglich. Ein solcher Transfer ist immer steuerneutral. Dieser Transfer darf nur bei einer Einkaufslücke in der Pensionskasse erfolgen. Ein Transfer von Guthaben aus der Säule 3a in die Pensionskasse ist sinnvoll für Personen, die ihr Pensionskassenguthaben nach der Pensionierung als Rente beziehen möchten. Ein allfälliger Kapitalbezug wäre jedoch weiterhin möglich (Achtung Sperrfrist von 3 Jahren). Auch können sich durch den Einkauf in die Pensionskasse die Todesfall- und Invaliditätsleistungen erhöhen. So kann man seine Familie noch besser absichern.

Fünf Jahre vor der ordentlichen Pension (Alter 59/60 bis 64/65) kann man sein Guthaben aus der Säule 3a beziehen. Wer bei Bezug der Säule 3a weiterhin erwerbstätig und an eine Pensionskasse angeschlossen ist, hat deshalb eine weitere Möglichkeit: Man kann gemäss Bundesgerichtsurteil vom 14. Mai 2020 das Guthaben aus der Säule 3a beziehen, wobei eine Kapitalauszahlungssteuer (Sondertarif) anfällt und im gleichen Jahr oder zu einem späteren Zeitpunkt kann man dieses Geld für steuerlich abzugsfähige Einkäufe in die Pensionskasse verwenden.

Die Altersvorsorge wird damit verstärkt und die steuerliche Belastung reduziert. Bei einem gewünschten Kapitalbezug ist unbedingt die Sperrfrist von 3 Jahren zu beachten.

Motion «Einkauf in die Säule 3a ermöglichen»

Die Motion «Einkauf in die Säule 3a ermöglichen» wurde entgegen der Empfehlung des Bundesrates, nebst dem Nationalrat, am 12.9.2020 auch vom Ständerat angenommen. Der Bundesrat wird nun beauftragt, Artikel 82 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge BVG und die entsprechenden Verordnungsbestimmungen dahingehend abzuändern, dass Personen mit einem AHV-Einkommen, die in früheren Jahren keine oder nur Teilbeiträge in die Säule 3a einzahlen konnten, die Möglichkeit erhalten, dies nachzuholen und es vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen im Einkaufsjahr abziehen können.

Zur Bestimmung des Einkaufspotenzials dient die 3a-Tabelle des Bundesamtes für Sozialversicherungen. Das existierende 3a-Guthaben wird vom grösstmöglichen Guthaben abgezogen.

Der Einkauf wird dabei dreifach beschränkt:

  • Einkauf nur alle fünf Jahre;
  • Limitierung des Einkaufsbetrages auf den sogenannten grossen Abzug (ab 2021 CHF 34'416);
  • Alle bereits getätigten Wohneigentumsvorbezüge werden vom maximalen Einkaufsbetrag abgezogen.

Im Einkaufsjahr ist der übliche Jahresbeitrag zusätzlich steuerlich abzugsfähig.

Wann der Einkauf in die Säule 3a möglich sein wird, ist noch unklar. Der Bundesrat muss nun die entsprechenden Änderungen im Gesetz vornehmen.

Wir beantworten gerne Fragen dazu und geben weiterführende Informationen in einem persönlichen Gespräch. Die Kundenberater von Baumann & Cie freuen sich über Ihren Anruf.

02.03.2021
Philippe Messerli
Steuer- und Vorsorgespezialist



Kommentar

Kommentare

Es wurden noch keine Kommentare verfasst.

Anlagekommentar

Saisonalität an der Schweizer Börse
25. April 2024

Es gibt zahlreiche Börsenweisheiten, wobei die «Sell in May» Strategie wahrscheinlich eine der bekanntesten ist. Sie beruht auf dem englischen Sprichwort: «Sell in May and go away but remember to …

Lesen

Baumann Fokus

Baumann Fokus vom 01. Mai 2024

Einmal pro Monat erscheint unser beliebter 4-seitiger Baumann Fokus. Darin erfahren Sie, wie wir denken, was uns und die Märkte bewegt und welche Anlageempfehlungen wir Ihnen geben. Und auf Seite 4 entdecken Sie jeweils interessante «bankfremde» Themen.

Baumann Fokus

Unser Baumann Fokus

Kurz. Kompakt. Informativ.

×