Aufgepasst bei Fake Anrufen!

Tätigt der Kunde einen Barbezug, wird er heutzutage oft nach dem Grund gefragt. Handelt es sich dabei aber um Bevormundung oder ist es reine Sorgfaltspflicht? Mit dieser Frage werden wir uns in diesem Beitrag auseinandersetzen.

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Was ist ein Fake-Anruf?

Nichts ahnend klingelt zuhause das Telefon. Der Anrufer gibt sich als Polizist oder Staatsanwalt aus. Dabei handelt es sich in Wahrheit aber um kriminell sehr gut organisierte Banden. Die Täter sind sehr gerissen und gehen hoch professionell vor. Meist sind die Angerufenen ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger. Die Täter verbreiten Angst, indem sie wilde Geschichten von angeblich bewaffneten Verbrechern erzählen, die sich im jetzigen Moment im Wohnquartier bewegen und eine akute Gefahr darstellen. Ebenfalls wird behauptet, dass diverse Finanzinstitute darin verwickelt seien und man aus diesem Grund auf keinen Fall dessen Personal vertrauen soll.

Sie sollen das Geld in bar beziehen und zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort einem Polizisten übergeben oder irgendwo deponieren. Das ist die einzige Möglichkeit, die das Geld noch schützen kann. (Weitere Informationen zum Fakeanruf finden Sie hier.)

Ist dieses Thema noch aktuell?

Ja, das ist es. Zwar war die grosse (mediale) Welle vor ca. einem Jahr, dennoch kommen diese und ähnliche Anrufe immer noch viel zu häufig vor. Die Bevölkerung muss zwingend darauf sensibilisiert werden – sei es auf dieses Thema oder allgemein. Auch eine unserer Kundinnen wurde beinahe Opfer eines versuchten Telefonbetrugs. Zum Glück und dank der Fahndungsabteilung der Kantonspolizei Basel-Stadt konnte dieser Fall ohne finanziellen Schaden gelöst werden. An dieser Stelle ein grosses Dankeschön an die Polizei für die geleistete Arbeit!

Bevormundung oder Sorgfaltspflicht?

Ist es also eine Bevormundung, wenn der Kunde bei grösseren Cash-Bezügen gefragt wird, warum er so viel Bargeld bezieht? Ich sage ganz klar NEIN. Denn dabei handelt sich keines Falles um eine Bevormundung oder um Angst, dass man einige AuM (Asset under Management = Verwaltetes Kapital) verlieren könnte. Sondern meiner  Meinung nach ist dies die einzige Möglichkeit unsere Kunden vor vermeintlichem Missbrauch zu schützen oder zu warnen.

Obwohl von unserer Seite her keine Verpflichtung besteht, ist für mich Nachfragen ein MUSS. Sicherheit geht vor - zum Wohle unserer Kunden. Selbstverständlich dürfen Sie mir auch mitteilen, dass es sich um private Gründe handelt. Dann bin ich natürlich um den Zusatz: „der Bezug hat nichts mit einem vor kurzem erhaltenen Anruf zu tun", dankbar.

Wie kann man sich schützen?

Am besten ist sicherlich die Sensibilisierung. Dabei darf man aber unbedingt den Enkeltrickbetrug nicht vergessen, der leider nach wie vor funktioniert. Bitte sensibilisieren Sie also Ihre Eltern/Grosseltern und ältere Bekannte so gut wie möglich auf diese Themen. Sehr gerne dürfen Sie auch diesen Blog weiter teilen und/oder sich mit ihrem Berater  noch detaillierter über dieses Thema unterhalten.

Der Präventionsflyer der Kantonspolizei Basel-Stadt erklärt ebenfalls sehr gut, was in solchen Fällen zu tun ist. Wundern Sie sich also nicht, wenn Sie bei höheren Bargeld Bezügen bei uns oder ihrer Hausbank gefragt werden, ob alles mit rechten Dingen zugeht. Dies geschieht nicht aus Neugierde, sondern nur zu Ihrer Sicherheit.

28.09.2018
Susanne Wyss
Leiterin Kasse / Kundenempfang



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