Steigerung der Arbeitgeberattraktivität durch Kaderlösung

Erfahren Sie in diesem Blog mehr über die Ausgestaltung von Kaderlösungen innerhalb der Pensionskasse und wie diese zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität beitragen können.

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Gemäss neusten Medienberichten herrscht in der Schweiz ein noch nie dagewesener Fachkräftemangel. Die Zahlen des Fachkräftemangel-Index des Personalvermittlers Adecco sind erdrückend: Der Fachkräftemangel hat sich im 2022 im Vergleich zum Vorjahr um 68% erhöht. Der wirtschaftliche Aufschwung nach Beendigungen der Corona-Massnahmen hat sich Anhand der Anzahl der Stellenausschreibungen gezeigt. Umso schwieriger gestaltet sich die Suche nach neuem qualifiziertem Personal. Viele Arbeitgeber fragen sich nun, wie sie gegen den Fachkräftemangel in ihrer Unternehmung vorgehen könnten. Eine Antwort liegt sicherlich in der Pensionskasse beziehungsweise in der Ausgestaltung einer guten Vorsorgelösung für die obengenannten Fachkräfte. Eine gut ausgestaltete Zusatzvorsorge (Kader) steigert die Attraktivität des Arbeitgebers am Arbeitsmarkt und qualifizierte Fach- und Führungskräfte können so langfristig an das Unternehmen gebunden werden. 

Häufig werden die gesetzlichen Möglichkeiten bei der Ausgestaltung der Vorsorgelösungen nicht ausgereizt. Unternehmer und ihre Arbeitnehmer sind vielerorts bis zum BVG-Obligatorium von CHF 88'200 (Stand per 1. Januar 2023) oder auch umhüllend bis zum AHV-Jahreslohn zu den minimalen Altersgutschriften versichert. Dabei möchten Fach- und Führungskräfte mit höherem Einkommen häufig so viel wie möglich in die Pensionskasse einzahlen. Denn je höher die Altersgutschriften, desto höher das zukünftige Alterskapital und tiefer der Nettolohn und die Steuerlast. Auch das mögliche Einkaufspotential wird so meistens erhöht. Freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse sind steuerlich ebenfalls abzugsfähig. In einer separaten Kaderlösung kann dies den Fach- und Führungskräften ermöglicht werden. Die Vorsorgeeinrichtungen können in ihrem Reglement eines oder mehrere Kollektive von Versicherten vorsehen. Man kann verschiedene Vorsorgepläne nach objektiven Kriterien wie Funktion, hierarchische Stellung im Betrieb, dem Alter oder eben der Lohnhöhe ausgestalten. In einem solchen Kaderplan können beispielsweise die Altersgutschriften auf bis zu 25% erhöht werden. Der Basisvertrag kann unverändert bleiben. Dabei muss aber stets der Grundsatz der Kollektivität eingehalten werden. Die Kollektivität ist auch bei einer GmbH mit einem Angestellten gegeben, sofern eine Aufnahme in die Kaderlösung für eventuell neue Angestellte möglich ist (virtuelle Kollektivität).

Die Ausgestaltung eines Kaderplanes erfordert Kreativität. Eine kostenneutrale Umsetzung einer neuen Vorsorgelösung kann für den Arbeitnehmer beispielsweise steuerlich interessanter sein, als ein möglichst hoher Bruttolohn.

In diesem Beispiel werden höhere Sparbeiträge durch den Arbeitgeber mittels tieferem Bruttolohn vom Arbeitnehmer finanziert.

Im obigen Beispiel gehen wir von einem Einkommenssteuersatz von 30% aus. Andere Steuerabzüge und auch die Beiträge an die Ausgleichskasse werden vernachlässigt. Durch die Erhöhung der Altersgutschriften auf 25% ist der Sparbeitrag trotz tieferem Bruttolohn fast doppelt so hoch. Durch die Reduktion des Nettolohnes fallen für den Arbeitnehmer jährlich ca. CHF 9'000 weniger Steuern an, welche sich auf das Gesamteinkommen auswirken. Eine Erhöhung der Sparbeiträge durch den Arbeitgeber anstelle einer Lohnerhöhung bringt für den Arbeitnehmer einen echten steuerlichen Mehrwert! Diese kostenneutrale Umsetzung rechnet sich auch bei tieferen Löhnen. Dieses einfache Beispiel soll aufzeigen, wie leicht die Vorsorge und die Steuerlast optimiert werden kann.

Gerne stehen wir Ihnen bei der Analyse der bestehenden Vorsorgelösung und der Ausgestaltung einer neuen Kadervorsorge mit eigener Anlagestrategie zur Seite.

07.03.2023
Philippe Messerli
Steuer- und Vorsorgespezialist



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