Kapitalbezug oder lebenslange Rente?

Erfahren Sie in diesem Blog mehr über die Vor- und Nachteile eines Bezugs des Vorsorgeguthabens als Kapital oder in Form einer lebenslangen Rente. Ausserdem erhalten Sie einen Einblick in die Kriterien, welche für die Entscheidungsfindung für Ehepaare ausschlaggebend sind.

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Das Vorsorgeguthaben bei einer Pensionskasse kann man entweder als Kapital oder in Form einer Rente beziehen. Aus steuerlicher Sicht ist der Kapitalbezug, welcher einmalig zu einem gesonderten Tarif besteuert wird, zu empfehlen. Für einen Kapitalbezug spricht ebenfalls die Absicherung der Hinterbliebenen. Wer jedoch ein lebenslanges gleichmässiges Einkommen bevorzugt und bei einem allfälligen Vermögensverzehr ein ungutes Gefühl hat, der ist mit einer monatlichen fixen Rente besser beraten. Denn das Langlebigkeitsrisiko ist mit einer garantierten lebenslangen Altersrente ausgeschlossen. Die Wahl über die Bezugsform des Vorsorgeguthabens kann nicht mehr rückgängig gemacht werden und muss daher gründlich überlegt sein. Vielen Versicherten fällt dies schwer, denn beide Bezugsformen haben Vor- und Nachteile. Aus diesem Grund entscheiden sich daher viele Versicherte für eine Kombination aus beidem. Sie beziehen einen Teil des Vorsorgeguthaben als Rente und den Rest als Kapital.

Auch Ehepaare entscheiden sich oft für eine Kombination aus beidem. Ein Ehepartner bezieht das Kapital und der andere die Rente. Doch die Beantwortung der Frage, wer was beziehen soll, ist nicht immer einfach. Die Konditionen der beiden Pensionskassen sind vorgängig zu prüfen. Dabei sind nachfolgende Kriterien für die Entscheidungsfindung ausschlaggebend:

Umwandlungssatz: Zu vergleichen sind die jeweiligen Umwandlungssätze der Pensionskassen. Bei einem tiefen Umwandlungssatz verliert ein Rentenbezug an Attraktivität. Derjenige Partner mit dem höheren Umwandlungssatz sollte demnach die Rente beziehen. Bei einem Kapital- und Rentenbezug innerhalb der Pensionskasse eines Partners ist zu prüfen, aus welchem «Topf» das Geld kommt. Wird der Kapitalbezug aus dem Überobligatorium finanziert, ist dies zum Vorteil des Versicherten. Denn der Umwandlungssatz im Obligatorium ist höher als der im Überobligatorium.

Leistungen nach dem Tod: Bei den meisten Pensionskassen bekommt der überlebende Partner 60 Prozent der bestehenden Altersrente des Verstorbenen. Einige Pensionskassen sind etwas grosszügiger und die Rente für den hinterbliebenen Partner fällt höher aus.

Lebenserwartung: Sind die Leistungen der beiden Pensionskassen identisch, so ist auch die Lebenserwartung ein Kriterium. Frauen haben nach wie vor eine höhere Lebenserwartung als Männer. Dies spricht für den Rentenbezug der Frau.

Ehepaare sollten beim Entscheid der Bezugsform eine Gesamtbeurteilung vornehmen. Jede Situation ist individuell und kann nicht aus der Ferne beurteilt werden. Eine frühzeitige gemeinsame Vorsorge- und Pensionsplanung ist deshalb unumgänglich. Die Situation muss ganzheitlich betrachtet werden. Nebst der Kernfrage über die Bezugsform des Vorsorgeguthabens sind auch der Nachlass und die Absicherung der Erben mit einzubeziehen.

Wir freuen uns, Ihre Fragen dazu beantworten zu dürfen und uns vertiefter in einem persönlichen Gespräch darüber auszutauschen.

28.04.2022
Philippe Messerli
Steuer- und Vorsorgespezialist



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