OECD-Mindeststeuer

Erfahren Sie in diesem Blog mehr zur abgesegneten globalen Mindeststeuer von 15% für multinationale Konzerne und was dies für den Wirtschaftsstandort Schweiz bedeutet.

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Die globale Mindeststeuer

Die globale Mindeststeuer von 15% für multinationale Konzerne ist abgesegnet. 137 Länder haben sich auf eine Mindestbesteuerung von 15% für international tätige Unternehmen mit Umsätzen über 750 Millionen Euro geeinigt. Hält ein Land an tieferen Steuern fest, können andere Länder die unterbesteuerten Unternehmen zusätzlich besteuern. Um dies zu vermeiden, hat der Bundesrat an einer Sitzung vom 12. Januar 2022 beschlossen, die von der OECD und den G20 Staaten vereinbarte Mindeststeuer für die oben erwähnten Unternehmen mit einer Verfassungsänderung umzusetzen. Die Übernahme der Mindestbesteuerung ins Schweizer Recht stellt sicher, dass international tätige Grosskonzerne nicht in ausländische Verfahren verwickelt werden. Auch soll die Schweiz keine ihr zustehenden Steuereinnahmen verschenken. Die Mindeststeuer soll via temporärer Verordnung auf den 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Für rein national orientierte Unternehmen und für KMU soll sich nichts ändern. Die Mindeststeuer soll unter Wahrung des Föderalismus erhoben werden. Das heisst, dass die zusätzliche Steuer durch die Kantone erhoben wird. Die zusätzlichen Steuereinnahmen fliessen vollumfänglich den Kantonen zu.

Die globale Mindeststeuer - Auswirkungen für den Wirtschaftsstandort Schweiz

Klar ist, dass gewisse Unternehmen ab 2024 höher besteuert werden. Die Umsetzung der Mindeststeuer in der Schweiz erspart den Unternehmen jedoch mögliche Steuerverfahren im Ausland. Um einen Verlust als attraktiver Standort zu vermeiden, ist ein gewisser Spielraum vorhanden. Die Kantone werden souverän über Massnahmen zugunsten des Standorts entscheiden.

Um die Schweiz im internationalen Steuerwettbewerb zu stärken und für gutverdienende Arbeitnehmende attraktiver zu machen, sollen nach Einführung der Mindeststeuer für internationale Unternehmen einige Kantone die Steuerprogression für natürliche Personen abflachen. Dies ist eine Idee von Bundesrat Ueli Maurer. Die Kantone Zug und Waadt teilen die Idee des Finanzministers. Der Kanton Zug denkt über Steuersenkungen für natürliche Personen oder spezifisch für Gutverdienende nach. Der Kanton Waadt hingegen bringt höhere Steuerabzüge für die 3a-Säule ins Spiel sowie höhere Steuerabzüge für ausländische Spezialistinnen und Spezialisten. Man kann also gespannt sein inwiefern die anderen Kantone mitziehen.

Wir beantworten gerne Fragen dazu und freuen uns über Ihren Anruf.

 

 

21.01.2022
Philippe Messerli
Steuer- und Vorsorgespezialist



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