Frühpensionierung

Erfahren Sie im zweiten Blog zum Thema Frühpensionierung neben den wichtigsten Grundsatzfragen wertvolle Informationen zum Zeitpunkt der Erwerbsaufgabe und deren Auswirkung auf die AHV-Beiträge und Steuern. 

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Frühpensionierung

Viele Arbeitnehmer können sich nicht vorstellen bis zum ordentlichen Pensionierungsalter – Frauen bis 64 und Männer bis 65 Jahre – zu arbeiten. Gemäss der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV2) ist das frühestmögliche gesetzliche Alter im Hinblick auf eine Frühpensionierung 58 Jahre. Zieht man eine Frühpensionierung in Betracht, so muss man sich folgende finanzielle Grundsatzfragen stellen:

  • Kann ich mir eine Frühpensionierung leisten?
  • Wie wird die daraus entstehende Einkommenslücke finanziert? (AHV-Vorbezug, 3a-Bezug, Überbrückungsrente von der Pensionskasse, Abbau Liquidität, Verkauf Wertschriften, Aufnahme Hypothek usw.)
  • Kann ich meine zukünftige finanzielle Situation durch Einkäufe verbessern?

Eine Frühpensionierung ist sehr kostspielig. Infolge der Erwerbsaufgabe hat man keinen Verdienst mehr und somit fällt auch die Bildung des Alterskapitals der 2. und 3a Säule weg. Bezieht man die Rente aus der Ausgleichs- oder Pensionskasse, so werden die Renten lebenslänglich gekürzt. Genau aus diesen Gründen muss eine Frühpensionierung – allenfalls mittels Erstellung eines Budgets – sehr gut überlegt sein. Die Erstellung eines Finanzplans ist unumgänglich.

Frühpensionierung - AHV

Wenn man im Jahr der Frühpensionierung weniger als neun Monate oder weniger als 50 Prozent arbeitet, muss man unter Umständen zusätzliche AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige bezahlen. Dies ist der Fall, wenn die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge an die Ausgleichskasse kleiner sind als die Hälfte der Beiträge für Nichterwerbstätige.

Frühpensionierung - Pensionskasse 

Wenn man das Kapital statt der Rente bezieht, ist das Geld in der Regel am Tag nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses fällig. Beendet man die Erwerbstätigkeit per 31. Dezember, so wird der Kapitalbezug erst im neuen Jahr besteuert – auch wenn die Auszahlung im alten Jahr erfolgen sollte. Das Datum der Erwerbsaufgabe ist relevant, wenn man gestaffelt Gelder aus Pensionskasse, Freizügigkeit und Säule 3a beziehen will.

Frühpensionierung - Säule 3a

War man in einem Steuerjahr bei einer Pensionskasse angeschlossen, so kann man in diesem Jahr den vollen Beitrag an die Säule 3a von CHF 6'883.- einzahlen, auch wenn man nicht das ganze Jahr gearbeitet hat. Die Einzahlung muss jedoch zwingend vor der Pensionierung erfolgen.

Wir freuen uns, Ihre Fragen dazu beantworten zu dürfen und uns vertiefter in einem persönlichen Gespräch darüber auszutauschen. Gerne erstellen wir auf Wunsch einen massgeschneiderten Finanzplan, der Ihre individuelle Ausgangslage berücksichtigt. Als verlässlicher und kompetenter Sparringspartner bereitet es uns Freude, Ihnen die entscheidenden Fragen zu stellen, um Ihre persönlichen Bedürfnisse zu verstehen.

Weitere Informationen zum Thema Teilpensionierung finden Sie hier.

 

24.03.2021
Philippe Messerli
Steuer- und Vorsorgespezialist



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